Fachbetrieb nach §19 WHG

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten wie Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Die Fachbetriebsqualifikation kann durch ein Zertifikat mit einer Technischen Überwachungsorganisation nachgewiesen werden.

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